Wolfgang Stark im Rededuell mit Frankfurts Alex Meier. Die Schiedsrichter würden durch den Videobeweis enorm entlastet werden.  Foto: Marc Schüler

Wolfgang Stark im Rededuell mit Frankfurts Alex Meier. Die Schiedsrichter würden durch den Videobeweis enorm entlastet werden. Foto: Marc Schüler

Videobeweis zur Entlastung der Schiris – Es gab wieder einmal viel Diskussionsstoff

TSG Hoffenheim | erstellt am Mi. 23.03.2016

Der Ruf nach dem Videobeweis wird zunehmend lauter

Woche für Woche werden die Unparteiischen mittels Fernsehgericht bei ihren Entscheidungen öffentlich vorgeführt. Schlüsselszenen werden im Zeitlupenformat mehrfach aus unterschiedlichen Kamera-Blickwinkeln durchleuchtet und bewertet. Es wird so lange darüber diskutiert und argumentiert, bis die Tatsachenentscheidung unstrittig für den letzten Zweifler eindeutig nachvollziehbar zur Fehlentscheidung deklariert wird.

Dem nicht genug, wird ein „Oberschiedsrichter“ hinzugezogen, der die strittigen Szenen kommentiert. Mit dem ehemaligen FIFA-Schiri Dr. Markus Merk aus Kaiserslautern hat sich der ABO-Sender Sky dazu einen Fachmann engagiert. Nicht selten bescheinigt die fachmännische Beurteilung des pfälzischen Zahnarztes, dass seine Nachfolger in der spontanen Urteilsfindung danebenlagen. Was hätte der damals beste deutsche Schiedsrichter empfunden, wenn all seine strittigen Entscheidungen derart millimetergenau unter die Lupe genommen worden wären?  

Beim Auswärtsspiel der Hoffenheimer beim HSV wurde Merk gleich mehrfach zu Rate gezogen, um die Entscheidungen des erfahrenen Kollegen Knut Kircher (47) aus Hirschau in dessen 242. Erstligaspiel zu beurteilen. Unstrittig dabei die Aktion von HSV-Keeper Adler, als er Volland im Strafraum umriss und statt Rot nur mit Gelb bestraft wurde.

Strittige Szenen unter die Lupe genommen und beurteilt

Diskussionsfreudiger dann schon eher die folgende Situation, als Hamburgs Ostrzolek in Bedrängnis im eigenen Strafraum den Ball Richtung Tor spielt, wo ihn Adler mit den Händen aufnimmt. Schiri Kircher und Merk entschieden einvernehmlich für absichtliche Torwartrückgabe und Freistoß. Am Sonntagmorgen diskutierte im Sport1-Doppelpass eine Expertenrunde ausgiebig über diese Szene mit dem übereinstimmenden Ergebnis, dass man, trotz der bestehenden Regel, man dies so hätte nicht unbedingt pfeifen müssen.

Eine weitere strittige Szene ging dem 1:2 Anschlusstreffer der Hamburger voraus. Nach einer Flanke von Ilicevic ging der Ball Hoffenheims Kaderabek im Strafraum an die angelegte Hand. Der Tscheche drehte sich zuvor noch zur Seite, um ein absichtliches Handspiel zu vermeiden. Doch Kircher sah dies anders und entschied auf den Punkt. Während man in Weizenbier-Laune am Münchner Flughafen diese Szenen unterschiedlich kommentierte, blieb der Merk´sche Kommentar am Bildschirm aus.

Es sprach für den souveränen Kircher, dass er sich nach dem Spiel den strittigen Entscheidungen stellte und eigene Fehler zugab. Diese Offenheit ist nichts Außergewöhnliches, eher die vielsagende Aussage, dass er als Traditionalist, der sich vor Neuerungen eher sträubt, inzwischen eingesehen hat, dass der Videobeweis in der einen oder anderen Situation durchaus hilfreich sei. Kirchers Fehler blieben am Ende beim 3:1 der Kraichgauer ohne Folgen.

Bei Wolfgang Stark waren Fehlentscheidungen in der Abstiegspartie Frankfurt gegen Hannover von spielentscheidender Natur

Frankfurts Siegtreffer zum 1:0 ging ein Abseits voraus und auf der anderen Seite wurde Hannover ein klarer Elfmeter, nach einem Foul von Reinhartz an Prib verweigert. Die Aussagen von Sky-Experte Merk zu den Frankfurter Fehlentscheidungen sorgten daraufhin, nicht nur bei 96-Trainer Thomas Schaaf, für unverständliches Kopfschütteln. Merk konnte nicht nachvollziehen, warum die Hannoveraner sich nicht beim Schiedsrichter beschwert hätten? Ein Ex-Schiri forderte doch tatsächlich zum Reklamieren auf, was eine weitere, zusätzliche Bestrafung der Niedersachsen nach sich gezogen hätte.

Das immer schneller werdende Spiel im Profifußball, mit seinen zunehmenden schauspielerischen Artisten kann vom bloßen Auge des Unparteiischen nicht mehr fehlerfrei geleitet werden. Der Videobeweis ist unumgänglich. Bis maximal zehn Sekunden benötigt ein Videoschiedsrichter, um strittige Entscheidung im Strafraum über Funk an den Spielleiter zu übermitteln. Dadurch würden sich viele endlose Schiedsrichterdiskussionen im Nachhinein erübrigen und Dr. M. M. dennoch nicht beschäftigungslos werden.

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