
Grafik: BfV
Coronavirus ++ Info an alle Vereine ++ Badischer Fußballverband
Fussball | erstellt am Do. 12.03.2020
Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 06.03.2020, Kindern und Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen den Besuch von Schulen und Kindertagesstätten nicht mehr zu ermöglichen, gilt ab sofort für den gesamten bfv-Spielbetrieb (Herren, Frauen, Jugend)
Alle Vereine sind aufgefordert, aktiv zu prüfen, ob es Spieler (Aktiv und Jugend, m/w/d) in ihren Mannschaften gibt, die in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Vereine, diese Spieler – unabhängig von Symptomen – nicht einzusetzen, weder bei Spielen noch im Trainingsbetrieb. Risikogebiet ist mittlerweile unter anderem auch die autonome Provinz Bozen Südtirol sowie das Elsass.
Wenn ein solcher Fall gegeben ist, kann mit dem Spielgegner Kontakt aufgenommen werden, um sich auf eine Spielverlegung zu verständigen. Im Fall der Einigung sind die Staffelleiter angewiesen, entsprechend zu verlegen. Wir bitten die Vereine hierbei um ein faires und verantwortungsbewusstes Miteinander.
Zudem gilt selbstverständlich, dass im Fall eines Spielers mit diagnostizierter Corona-Infektion der Staffelleiter zu informieren ist, der dann das betreffende Spiel verlegt.
Vorsorglich und zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir darauf hin, dass die Mitteilung des Ministeriums zwar nicht unmittelbar rechtlich für den Spielbetrieb bindend ist, wir uns aber in Verantwortung für unsere Vereine daran orientieren.
Wir rufen unsere Vereine weiterhin dazu auf, achtsam zu sein. Es gilt sowohl für alle Aktiven als auch für Zuschauer, den Empfehlungen des Sozialministeriums Baden-Württemberg und des Robert Koch Instituts Folge zu leisten. Hygienemaßnahmen wie beispielsweise gründliches und wiederholtes Händewaschen und das Fernbleiben vom Training und Spielen bei Erkältungssymptomen sind wichtig.
+++ Ergänzung vom 11. März +++
Oberliga Baden-Württemberg
Für diejenigen Spielklassen mit höherer Zuschauerzahl ab der Oberliga Baden-Württemberg aufwärts gelten für die Durchführung von Sportveranstaltungen die Anordnungen der lokalen Behörden. So gilt vielerorts bereits ein Verbot für größere Veranstaltungen ab 1.000 Besuchern. Die Vereine der Oberliga-Baden-Württemberg haben sich am 11. März 2020 in enger Abstimmung mit der Spielkommission für den weiteren Saisonverlauf 2019/20 mehrheitlich auf Folgendes verständigt:
Bis auf weiteres richten die Heimvereine in der Oberliga Baden-Württemberg ihre Spiele jeweils exakt unter den durch die jeweiligen Behörden verfügten Bedingungen aus. Ein genereller Ausschluss von Zuschauern aus den Stadien der Oberliga Baden-Württemberg durch die drei Fußballverbände unabhängig von behördlichen Anordnungen erfolgt nicht.
Badischer Fußballverband e.V.
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