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SV Waldhof verurteilt Entscheidung des DFB
Archiv Regionalliga (Fußball) | erstellt am Sa 14.01.2012
In diesem unerfreulichen Schreiben stand, dass die Polizei Mannheim gegen 57 Fans des SV Waldhof ermittelt und der DFB vorläufig und bundesweit geltende Stadionverbote zwischen 12 Monaten und 3 Jahren aussprach. Am 08.10.2011 sollen Waldhof-Anhänger an der Raststätte "Hohenlohe" mit Fans vom SV Darmstadt 98 zusammengeraten sein. Es wird nun gegen ca. 20 Personen wegen Landfriedensbruch, Raub und Körperverletzung ermittelt. Auch gegen Darmstädter Fans soll ermittelt werden.
Das Präsidium des SV Waldhof verurteilt nun diese kollektive Maßnahme gegen die Waldhof-Anhänger. Es sei nicht hinzunehmen, dass knapp 40 der 57 Personen zu Unrecht sanktioniert werden, so in der schriftlichen Erklärung des Vereins. Zumindest auf der vereinseigenen Homepage ruft das Präsidium die beteiligten Institutionen auf, die Stadionverbote gegen ca. 40 Unbeteiligte aufzuheben. Ob dies auch direkt beim DFB erfolgt, entzieht sich aktuell der Kenntnis.
So weit, so gut. Der Polizei ist durchaus bekannt, dass nicht alle Insassen des Fan-Busses direkt an den Vorkommnissen beteiligt waren. Jedoch besagt das Gesetz, dass auch die Nichtverhinderung oder "geistige Anwesenheit" bei einer Straftat "ermittlungstechnisch" verfolgt wird. Deshalb werde gegen alle im Bus anwesenden Personen zunächst ermittelt. Das Ermittlungsverfahren kann sich nun noch Monate hinziehen, am Ende soll das zuständige Gericht die Urteile fällen.
Dazu:
Diese Maßnahme der Polizei im Zusammenwirken mit dem DFB, die im übrigen "deutschlandweit" mit gleichem Maße gemessen wird, müsste Vereinsverantwortlichen bekannt sein. Es besteht das Nationale Konzept für Sport und Sicherheit (NKSS). Dort wurden schon vor Jahren Stadionverbote im Ligaalltag nach einheitlichen Richtlinien, die eben bundesweit gelten, festgelegt. Der deutsche Fußballbund ist dabei den Empfehlungen des NKSS gefolgt.
Offiziell soll das bundesweite Stadionverbot ausgesprochen werden, wenn:
– ein Ermittlungs- oder sonstiges Verfahren eingeleitet wurde,
– eine Ingewahrnahme vollzogen oder Platzverweis ausgesprochen wurde u. zusätzlich der Verdacht besteht, dass die Person eine Straftat begehen wollte,
– bei Sicherstellung oder Beschlagnahmung von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen,
– bei Handlungen / Verhaltensweisen, die die Menschenwürde verletzen,
– ein schwerwiegender Verstoß gegen die Stadionordnung vorliegt.
Das bedeutet in konkretem Falle: Der deutsche Fußballbund wurde über oben genannte Vorfälle unterrichtet und wurde auch darüber informiert, gegen welche Personen ermittelt wird. Dabei wurden auch die Personalien der Personen übermittelt, die nicht mittelbar an dem Vorfall beteiligt waren.
Dem DFB bleibt bei einem laufenden Ermittlungsverfahren keine andere Wahl, als gegen jede Person ein Stadionverbot auszusprechen, gegen die ermittelt wird (siehe oben – NKSS/Richtlinien Stadionverbot).
Folglich kann der DFB ein ausgesprochenes Stadionverbot nur zurücknehmen, wenn gegen entsprechenden Personenkreis nicht mehr ermittelt wird.
Dass dies vorzeitig geschieht, vor einer Urteilsverkündung, dürfte eher unwahrscheinlich sein. Aber selbst wenn die Staatsanwaltschaft gegen einen Personenkreis das Ermittlungsverfahren "wegen Geringfügigkeit" einstellt, kann der DFB wegen eines Nichtbestätigten Verdachtes gemäß den DFB-Richtlinien, zwei Jahre lang bundesweite Stadionverbote aussprechen bzw. aufrechterhalten.
Im Nachhinein besteht zwar das Recht auf Anhörung, die Unschuld muss dann allerdings in Eigenregie bewiesen werden. Recht schwer, wenn es seitens der Polizei lediglich heißt: Gegen die betreffende Person wird ermittelt. Einzig die Polizeibehörde bzw. Gerichte/Staatsanwaltschaft können Ermittlungsverfahren aufheben.
Die von der Polizei durchgeführten Ermittlungsverfahren werden gegen einen Großteil der Personen, die an dem Vorfall nicht aktiv mitgewirkt haben, sicher zu Recht als willkürlich erachtet. Hier findet in der Tat eine ungerechte, pauschale Vorverurteilung statt.
Tatsache ist aber auch, dass durch die steigende Anzahl von Gewalttaten rund um Fußballspiele eine einheitliche Regelung vom DFB verabschiedet wurde und diese ist nun bindend, wenn auch in besagtem Falle sehr ungerecht.
Hier findet bundesweit eine alltägliche Willkür in der Verhängung von Stadionverboten statt. Es kam auch schon vor, dass ganze Busladungen kollektiv abgestraft wurden, wenn zwei an einer Tankstelle etwas geklaut hatten.
Rechtsstaat? Mitnichten… aber an den ausgesprochenen Stadionverboten wird auch das Präsidium des SV Waldhof Mannheim leider nichts ändern können.
Hier nähere Infos zu dem Vorfall:
http://www.ultras.ws/mannheim-vs-darmstadt-rastplatz-081011-t10550.html
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