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Wechselperiode II steht bevor

Fussball | erstellt am Mo. 11.12.2017

Einbezogen in diese Regelung sind zudem auch der ältere A-Junioren-Jahrgang (1999) sowie der gesamte Frauenbereich einschließlich dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2001). Bis zum Fristende müssen der Passstelle des Badischen Fußballverbandes in der Sportschule Schöneck alle erforderlichen Unterlagen vorliegen bzw. rechtzeitig online beantragt werden, um im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele zu erhalten.

Bei einem Vereinswechsel durch „Antragstellung-Online“ muss dieser bis spätestens 31. Dezember 2017 erfasst werden, sodass die fristgerechte Abmeldung gewährleistet ist. Eine nachträgliche Freigabe kann bis spätestens 31. Januar 2018, 24 Uhr online beantragt werden, damit diese noch berücksichtigt werden kann (nur vom aufnehmenden Verein möglich).

Bei einem Wechsel eines Amateurspielers sowie eines Vertragsspielers bedarf es in der Wechselperiode ll der Zustimmung des abgebenden Vereins, sofern der Spieler die sofortige Spielerlaubnis erhalten soll. Bei einem Vertragsspieler muss dies in Form einer Vertragsauflösung in beidseitigem Einvernehmen (gilt als Zustimmung) fristgerecht erklärt werden. Zusätzlich muss der Spieler entweder online oder durch Einsendung des ausgefüllten Spielerpasses abgemeldet werden.

Die Vertragsauflösung sowie die Abmeldung müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2017 erfolgen, wenn der Spieler eine Spielerlaubnis als Amateur erhalten soll. Erhält der Spieler einen „Folgevertrag“ beim neuen Verein muss die Vertragsauflösung auf spätestens 31. Januar 2018 datiert sein und bei der Passstelle eingereicht werden. Zudem muss der neue Vertrag spätestens zum 01. Februar 2018 beginnen und mit dem Antrag auf Vereinswechsel ebenfalls bis spätestens 31. Januar 2018 vorgelegt werden. Bei einem internationalen Vereinswechsel müssen ebenfalls alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens 31. Januar 2018 bei der Passstelle eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Unterlagen, die nach dem 31. Januar 2018 eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können, ausschlaggebend ist der Eingangsstempel beim bfv.

Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren- (2000 und jünger) bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang (2002 und jünger) abwärts. Hier zählt beim Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Freigabe drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nichtfreigabe sechs Monate nach dem letzten Spiel.

Auskunft beim bfv

Die Mitarbeiterinnen Christina Richter (0721/40904-57) und Julia Klett (0721/40904-16) stehen zu folgenden Öffnungs- und Telefonzeiten für Auskünfte zur Verfügung.

Besuchszeiten: Montag bis Freitag 09:30 Uhr – 12:00 Uhr, 12:30 Uhr – 14:00 Uhr
(individuelle Terminvereinbarung möglich)

Telefonzeiten: Montag bis Freitag 09:30 Uhr – 10:30 Uhr und 13:00 Uhr – 14:00 Uhr, mittwochs 09:30 Uhr – 11:00 Uhr und 13:00 Uhr – 14:30 Uhr

Passwesen beim bfv

Informationen zu DFBnet

 

Quelle: Badischer Fußballverband e.V.

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