Wechselperiode II für Herren/Frauen endet am 02. Februar 2015 um 24 Uhr

Wechselperiode II für Herren/Frauen endet am 02. Februar 2015 um 24 Uhr

Wechselperiode II für Herren/Frauen endet am 02. Februar 2015 um 24 Uhr

Fussball | erstellt am Mi. 17.12.2014

Der bfv weist nochmals auf die Regelungen hin.  

Amateure

Ein Amateurspieler muss sich bis spätestens zum 31. Dezember 2014 abmelden. Entweder wie gehabt mittels der sogenannten Abmeldepostkarte (per Einschreiben an die offizielle Vereinsanschrift) oder über das Modul „Vereinswechsel“ der DFBnet Anwendung „Antragstellung Online“.

Mit dem Poststempel des Einschreibebelegs bzw. dem Versand des automatisch generierten Abmeldeschreibens ins E-Postfach bei Antragstellung Online beginnt die 14-Tage-Frist, innerhalb der der bisherige Verein den Spielerpass (nachweislich) dem Spieler, dem neuen Verein oder dem Verband übermitteln muss.

Kommt der abgebende Verein dieser Verpflichtung zu spät oder gar nicht nach, gilt der Spieler automatisch als freigegeben (eine Verfristung kann nur bei Vereinswechsel innerhalb der Wechselperiode angewendet werden!).

Um ein neues Spielrecht zu erhalten, muss der Antrag auf Vereinswechsel zusammen mit dem ausgefüllten Spielerpass bzw. mit dem Einschreibebeleg und einer Kopie der Abmeldepostkarte (Nachweis der Abmeldung) bis spätestens 02.02.14 um 24 Uhr entweder bei der Passstelle eingereicht oder die erforderlichen Angaben im Modul „Vereinswechsel“ bei Antragstellung Online eingetragen werden.

Im Falle einer nachträglichen Freigabe gibt es ebenfalls zwei Möglichkeiten der Einreichung: Entweder durch die onlinegestützte Form über Antragstellung Online oder postalisch. Dabei reicht zur Fristwahrung die Mitteilung per Fax oder per Anhang einer Email, sofern die Originale (Antrag und ggfs. Anlage) sowie der Spielerpass unverzüglich nachgereicht wird, aus. Die Ausbildungsentschädigungstabelle gilt ausschließlich für die Wechselperiode I und hat bei der Wechselperiode II keine Gültigkeit, sodass zwischen den beteiligten Vereinen frei verhandelt werden kann.

Entscheiden Sie sich dafür, die Anträge online zu stellen, müssen die Wechselunterlagen nicht noch zusätzlich an den Verband gesendet sondern stattdessen gemäß den unterschriebenen Nutzungsbedingen von Antragstellung Online für zwei Jahre im Verein aufbewahrt werden. Sollten Fragen oder Probleme bei der onlinebasierten Beantragung auftreten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Timo Goldschmitt (0721 40904-16 oder Timo.Goldschmitt@badfv.de) und Günter Vogel (0721 40904-26 oder Guenter.Vogel@badfv.de) gerne zur Verfügung.  

Bei Erhalt der vollständigen Vereinswechselunterlagen erhält der Spieler für den antragstellenden Verein die Spielerlaubnis für Freundschafts- und Pokalspiele zum Antragseingang. Bei einer Zustimmung durch den abgebenden Verein wird das Pflichtspielrecht ebenfalls ab Eingang der vollständigen Unterlagen, frühestens zum 01.01.15 erteilt.

Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel nicht zu, erhält er das Spielrecht für Pflichtspiele frühestens sechs Monate nach dem letzten Spiel. Einbezogen in diese Regelung sind zudem auch der ältere A-Junioren-Jahrgang (1996) sowie der gesamte Frauenbereich einschließlich dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (1998). Nicht betroffen von diesen Wechselbedingungen ist demnach der Jugendbereich unterhalb der eben genannten Jahrgänge, d.h. bei den Junioren der Jahrgang 1997 bzw. bei den Juniorinnen der Jahrgang 1999 und jünger. Im Falle eines Transfers eines Jugendspielers wird das Spielrecht für Pflichtspiele bei einer Zustimmung nach drei Monaten ab dem Abmeldetag und bei einer Nicht-Zustimmung nach sechs Monate auf das letzte Spiel datiert.

Vertragsspieler

Auch bei einem Wechsel eines Vertragsspielers bedarf es in der Wechselperiode II der Zustimmung des abgebenden Vereins, sofern der Spieler die sofortige Spielerlaubnis erhalten soll. Diese muss in Form einer Vertragsauflösung in beidseitigem Einvernehmen (gilt als Zustimmung) fristgerecht erklärt werden. Zusätzlich muss der Spieler entweder online oder durch Einsendung des ausgefüllten Spielerpasses abgemeldet werden.

Die Vertragsauflösung sowie die Abmeldung müssen bis spätestens 31.12.14 erfolgen, wenn der Spieler eine Spielerlaubnis als Amateur erhalten soll. Erhält der Spieler einen „Folgevertrag“ beim neuen Verein muss der aktuelle Vertrag bis spätestens 31.01.15 aufgelöst und eingereicht werden. Zudem muss der neue Vertrag spätestens zum 01.02.15 beginnen und mit dem Antrag auf Vereinswechsel bis spätestens 02.02.15 eingereicht werden.

Vorsicht ist geboten bei einem Vertragsspieler, dessen Arbeitspapier im Sommer 2014 begann und im Winter aufgrund eines Vereinswechsels aufgelöst wird. In diesem Fall muss der vorhergehende Verein, bei dem der Spieler als Amateurspieler gespielt hat, dem Wechsel zustimmen, wenn er dies nicht bereits im Sommer getan hat. Evtl. wird in diesem Zusammenhang eine Ausbildungsentschädigung (dieses Mal unter Berücksichtigung der Tabelle) fällig.      

Weiterführende Informationen und Erklärungen der einzelnen Antragsarten finden Sie auf der bfv-Homepage unter der Rubrik „Service & Beratung“ à „Passwesen“.

Sollten dennoch Fragen oder Unklarheiten auftreten, stehen Ihnen Christina Arend (0721 40904-57 oder Christina.Arend@badfv.de) und Timo Goldschmitt (0721 40904-16 oder Timo.Goldschmitt@badfv.de) gerne zur Verfügung.

Quelle: Badischer Fußballverband

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