Grafik: Sportkurier

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SV Sandhausen mit Umstellung auf das 2G-Modell

SV Sandhausen | erstellt am Fr. 22.10.2021

Es erhalten also nur noch vollständig geimpfte (die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage alt sein) oder genesene (Nachweis nicht älter als sechs Monate) Zuschauer mit einer gültigen Eintrittskarte Zutritt zum Stadiongelände. Personen, die als Schülerin oder Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, ist bis auf Widerruf der Zutritt gestattet, sofern sie asymptomatisch sind. Die Glaubhaftmachung des Schülerstatus hat in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen. Kinder unter sechs Jahren brauchen keinen Nachweis.

WIR! als Verein stehen zum Impfen und damit zum aktiven Schutz gegen Covid 19. Nicht zuletzt mit der Unterstützung mehrerer Kampagnen (#LebenStattLockdown, #DranbleibenBW) und mobiler Impfangebote in Sandhausen und der Region haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten unseren Standpunkt klar zum Ausdruck gebracht! Die Anpassung der Besuchsmöglichkeit unserer Spiele an die neue Corona-Landesverordnung ist für uns als Verein somit eine Selbstverständlichkeit. Wir wollen den Stadionbesuch damit noch sicherer machen! Und nicht zuletzt möchten wir unseren Zuschauern einen Stadionbesuch ohne das Tragen von Masken ermöglichen.

Alle aktuellen Informationen zum Stadionbesuch finden Sie auch immer unter: https://www.svs1916.de/aktuelles/news/detail/article/aktuelle-svs-nachrichten-zum-thema-corona-virus.html

 

SV Sandhausen

 

 

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