SVW-Keeper Scholz bringt schon mal die Bälle auf den Platz. Die Waldhöfer dürfen laut Verband (unter strengen Auflagen) wieder trainieren. Bild: AS Sportfotos

SVW-Keeper Scholz bringt schon mal die Bälle auf den Platz. Die Waldhöfer dürfen laut Verband (unter strengen Auflagen) wieder trainieren. Bild: AS Sportfotos

Ausnahmeregelung!! Trainingsbetrieb im Profisport in Baden-Württemberg kann wieder beginnen

Fussball | erstellt am Mo. 06.04.2020

Die Sonderregelung gilt „in Kleingruppen unter Beachtung strengster Abstands- und Hygiene-Auflagen“. Damit wird den Berufssportlern das gleich Recht auf Arbeit eingeräumt wie anderen Berufsgruppen wie z.B. im Handwerk oder Verkauf im Lebensmittelbereich.

Betroffen sind von der Ausnahmeregelung grundsätzlich alle Sportler, die als Profi auftreten. Im Fußball betrifft es aus der Metropolregion den Bundesligisten TSG Hoffenheim, den Zweitligisten SV Sandhausen und den Drittligisten SV Waldhof.

Die Mannheimer Spieler wurden nach Aussetzung der Spielrunde vom Club ohne offizielle Trainingspläne in die Kurzarbeit geschickt was für reichlich Unmut sorgte und auch nicht von allen Spielern akzeptiert wurde. Denn aufgrund dieser Maßnahme, wäre ein Spieler des SVW in dieser Zeit, falls ihm nun im Rahmen seines eigene individuellen Heimtrainings bei sportlichen Übungen oder Läufen eine Verletzung zugestoßen wäre, nicht einmal ausreichend versichert.

Die für den SVW kostengünstige Maßnahme muss nun von Vereinsseite jedoch erst einmal zurückgenommen werden. Das Sozialministerium muss nun noch festlegen, in welchem zeitlichen Umfang (Anzahl der Tage bzw. Stunden) ein Trainingsbetrieb mit Kleingruppen und mit Abstandshaltung ausgeübt werden darf. Eine Entscheidung hierüber soll in Kürze folgen.

 

 

 

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