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Vorübergehende Änderung bei den Wechselmodalitäten im Amateurbereich

Badischer Fußballverband | erstellt am Mi. 06.05.2020

Diese Regelung erlaubt es Spielern normalerweise, ablösefrei den Verein wechseln zu können, wenn der Akteur ein halbes Jahr ununterbrochen ohne Einsatz war.

Durch die Aussetzung ist der Spieler nicht automatisch für den neuen Verein spielberechtigt, sondern benötigt die Freigabe durch den abgebenden Verein. Diese vorübergehende Änderung gilt, solange der Spielbetrieb in den Amateurklassen ruht.

Die Aussetzung der Frist gäbe den Vereinen die Sicherheit, dass nicht auf einen Schlag eine Vielzahl an Spielern den Club verlassen, ohne dass der bisherige Verein seine berechtigte pauschale finanzielle Entschädigung erhält, meinte bfv-Vizepräsident Rüdiger Heiß in einem Interview mit der Rhein-Neckar-Zeitung.

Hinsichtlich der Vereinswechsel in der normalen Transferperiode im Sommer verweist Heiß auf die internationalen Vorgaben durch die FIFA sowie den nationalen Abhängigkeiten mit dem DFB sowie der Landesverbände, die für die Ligen unterhalb der 2. Bundesliga zuständig zeichnen. Eine einheitliche Regelung mit dem Südbadischen und dem Württembergischen Verband werde angestrebt, um innerhalb des eigenen Bundeslandes mit einer einheitlichen Sprache zu sprechen.

 

 

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