Grafik: BFV

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Endspurt in der Wechselperiode – erweiterte Telefonzeiten

Verbandsliga | erstellt am Di 29.08.2017

Anträge müssen zwingend bis Fristende beim Badischen Fußballverband vorliegen. Als besonderer Service ist die Passstelle für telefonische Rückfragen von Dienstag, 29. August bis Donnerstag, 31. August von 09:30 Uhr bis 15:00 Uhr erreichbar.

Alle Anträge für Amateure und Vertragsspieler von der dritten Liga bis zur Kreisklasse C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (1999) bzw. dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2001), müssen zum Fristende in der Passstelle eingegangen sein, der Eingangsstempel ist ausschlaggebend. Bei Vertragsspielern ist zu beachten, dass Vertragsbeginn spätestens der 01.09. sein muss. Für die „Antragstellung Online“ gilt die gleiche Frist wie für schriftliche Anträge.

Nach dem 31.08. eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Lediglich für nachträgliche Freigaben sind zur Terminwahrung auch Fax-Eingänge oder E-Mails aus dem vereinseigenen E-Postfach bis 31.08. neben der online-Beantragung gültig. Die Originale müssen unverzüglich nachgesandt werden.

Bei Freigabe und Abmeldung zum 30.06.17 oder als Vertragsspieler erhält ein Spieler sofortiges Spielrecht, sofern alle Unterlagen vollständig zum 31.08.17 eingereicht bzw. online beantragt werden. Amateure ohne Freigabe erhalten die Spielerlaubnis für Pflichtspiele zum 01.11.17. Auch Wechsel in die A- und B-Junioren-Bundesligen sind nur bis zum 31.08.17 möglich, für den Nachwuchsbereich von dem jüngeren A-Junioren-Jahrgang (2000) und dem jüngeren B-Juniorinnen-Jahrgang (ab 2002) ab, gilt die Frist 31.10.17. Erstmalige Spielerlaubnis, Anträge auf Aktivenspielrecht oder Gastspielgenehmigungen kann der bfv ganzjährig erteilen. Faxmitteilungen dienen der Terminwahrung, die Originalunterlagen müssen unverzüglich nachgereicht werden. Erstausstellungen und Gastspielgenehmigungen können Sie problemlos online beantragen.

Spieler, für die ab dem 01.09.17 Amateur-Vereinswechsel beantragt werden, erhalten das Spielrecht für Punktspiele erst wieder in der Wechselperiode II (1. bis 31. Januar), auch wenn eine Freigabe vorliegt. Einzige Ausnahme, wenn der letzte Einsatz bei einem Spiel egal ob Punkte-, Pokal-, Freundschaftsspiel oder bei einem Turnier nachweislich länger als sechs Monate zurückliegt. Ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers, der zum Ablauf der Wechselperiode I vertraglich an keinen Verein als Lizenzspieler oder Vertragsspieler gebunden war und daher bis zum 31.08.17 keine Spielerlaubnis für einen Verein hatte, auch nicht als Amateur, kann außerhalb der Wechselperiode I bis zum 31.12.17 erfolgen. Dies gilt für nationale und internationale Transfers.

Kontakt: 0721/40904-57 (Christina Richter) oder 0721/40904-16 (Julia Klett)

Quelle: Badischer Fußballverband

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