Bild: Istock

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Badischer Fußballverband: Ab 11. Mai darf unter bestimmten Bedingungen wieder trainiert werden

Kreisligen | erstellt am Fr. 08.05.2020

Dabei gilt: Die Gesundheit aller am Trainingsbetrieb Beteiligten sowie die Eindämmung der COVID-19-Pandemie müssen weiterhin oberste Priorität besitzen?

Die Auflagen des Landes:

– Es sind maximal 5 Personen per 1000qm zulässig
– Kontaktfreies Training: Der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern muss während der gesamten Trainingseinheiten zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden
– Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen
– Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung gereinigt & desinfiziert werden
– Teilnehmende jeder Trainingseinheit müssen dokumentiert werden
– Eine für die Einhaltung der Auflagen verantwortliche Person muss benannt werden
– Die Vereine müssen mit ihrer Kommune sicherstellen, dass der Trainingsbetrieb behördlich gestattet ist

 

 

 

 

Badischer Fußballverband e.V.

 

 

 

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