Vereinswechselperiode I endet am 2. September

Vereinswechselperiode I endet am 2. September

Vereinswechselperiode I endet am 2. September

Archiv Verbände (Fußball) | erstellt am Fr 23.08.2013

 Die Frist ist laut §193 BGB verlängert, da der 31. August auf einen Samstag fällt. Als besonderer Service ist die Passstelle für telefonische Rückfragen am Freitag, 30. August und am Montag, 02. September ganztägig von 8.30 Uhr bis 16 Uhr unter den Telefonnummern 0721/4090416 (Timo Goldschmitt) oder 0721/40904363 (Christina Arend) erreichbar. Ansonsten ist die Passstelle wie gehabt von 9.30 Uhr – 10.30 Uhr, dienstags und donnerstags verlängert bis 12 Uhr für Anfragen da.

Alle Anträge für Amateurspieler/innen und Vertragsspieler von der dritten Liga bis zur Kreisklasse C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (1995) bzw. dem älteren B-Mädchen-Jahrgang (1997), müssen zum Fristende in der Passstelle beim Badischen Fußballverband eingegangen sein (Poststempel ist nicht ausschlaggebend). Bei Vertragsspielern ist zu beachten, dass Vertragsbeginn spätestens der 31.08. sein muss, lediglich für den Eingang der Unterlagen beim Verband gilt der 2. September.

Für die „Antragstellung online“ gilt die gleiche Frist wie für schriftliche Anträge. Nach dem 2. September eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Lediglich bei nachträglichen Freigaben sind zur Terminwahrung auch Fax-Eingänge gültig (Originale müssen unverzüglich nachgesandt werden).

Bei Freigabe oder Vertrag erhält ein Spieler sofortiges Spielrecht, Amateure ohne Freigabe zumindest die Startberechtigung für die Punktespiele ab dem 1. November.

Auch Wechsel in den A- und B-Junioren-Bundesligen sind nur bis zum 02. September möglich, für den Nachwuchsbereich von dem jüngeren A-Junioren-Jahrgang (1996) und dem jüngeren B-Mädchen-Jahrgang (1998) gilt keine Frist.

Erstmalige Spielerlaubnisse, Anträge auf Aktivenspielrecht oder Gastspielgenehmigungen kann der bfv jederzeit erteilen. (Faxmitteilungen dienen der Terminwahrung, die Originalunterlagen müssen unverzüglich nachgereicht werden).

Spieler, für die ab dem 3. September Amateur-Vereinswechsel beantragt werden, erhalten das Spielrecht für Punktespiele erst wieder in der Wechselperiode II (1. bis 31. Januar 2014), auch wenn eine Freigabe vorliegt. Einzige Ausnahme: wenn der letzte Einsatz bei einem Spiel (egal ob Punkte-, Pokal-, Freundschaftsspiel oder bei einem Turnier) nachweislich länger als sechs Monate zurückliegt.

Auch für Vertragsspieler kann der Verband ab dem 3. September kein Spielrecht mehr erteilen. Für arbeitslose Vertragsspieler, deren vertragliche Bindung beim bisherigen Verein am 30. Juni 2013 endete, gilt eine Sonderregelung, wenn er seitdem keinen Wechsel vorgenommen und auch sonst in keinem anderen Verein gespielt hat. Er kann einen Vertrag mit Laufzeit bis mindesten 30. Juni 2014 erhalten und noch im Laufe des Jahres 2013 verpflichtet werden.   

Quelle: Badischer Fußballverband   Foto: lofi

 

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