Geldstrafen für Platzdisziplin, Abbruch, Feuerwerkskörper

Geldstrafen für Platzdisziplin, Abbruch, Feuerwerkskörper

Geldstrafen für Platzdisziplin, Abbruch, Feuerwerkskörper

Archiv Verbände (Fußball) | erstellt am Do 05.04.2012

Da Vorfälle in- und außerhalb des Sportplatzes, die mit einem Fußballspiel nicht im Geringsten etwas zu tun haben, immer häufiger werden, wurden bereits nach dem Verbandstag 2010 spezielle Sportgerichte überregional eingerichtet, die auch für Vergehen auf Ebene der neun Fußballkreise verantwortlich sind. Drei solcher Fälle wurden jetzt wieder abgehandelt.

Beim Mannheimer B-Junioren-Kreispokalspiel MFC 08 Lindenhof – SG Edingen-Neckarhausen am 14. März bad. verband
wurden von Zuschauern der Gastgeber mehrmals Feuerwerkskörper gezündet. Die Folge jetzt: Eine Geldstrafe von 175 Euro für den MFC 08 Lindenhof.

Ebenfalls bei den B-Junioren, dieses Mal um den Pforzheimer Kreispokal kam es bei der Partie SG Schömberg/Schwarzenberg – SG Neulingen nach dem Schlusspfiff am 29. September 2011 zu einer Vernachlässigung der Platzdisziplin, sodass die Einheimischen zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt wurden. Die Geldstrafe hat überwiegend den Grund, dass der Schiedsrichter, selbst in seiner Kabine von Platzherren-Zuschauer bedrängt wurde.

Letztendlich wurde im Fußballkreis Heidelberg am 25. März das Punktespiel der Kreisklasse B, SG Rockenau – FC Badenia St. Ilgen II beim Stande von 2:1 für die Gäste vom Unparteiischen abgebrochen. Vorausgegangen war ein Foulspiel an einem SG-Akteur, wobei diese beiden Kontrahenten sofort aufeinander „los““ gingen und sich danach sowohl weitere Spieler, wie auch Zuschauer beider Vereine sich in diese Tumulte einmischten. Dem Referee blieb nur der Abbruch, weil die Situation immer undurchsichtiger wurde.

Jetzt hat das Sportgericht beide Vereine zu einer Geldstrafe von jeweils 500 Euro verurteilt und zudem bekommen SG Rockenau und FC Badenia St. Ilgen II die Begegnung mit jeweils 0:3 Toren für verloren gewertet. Wer letztendlich den Abbruch verursachte, war nicht mehr auszumachen, deshalb auch die Bestrafung für beide Spielgegner, denn zu Beginn waren jedenfalls ein Spieler der Einheimischen und der Gäste beteiligt.

Quelle: Badischer Fußballverband

zurück
Das könnte Dich auch interessieren:

Archiv Verbände (Fußball)

erstellt am Di 24.06.2014

Mehr lesen

Archiv Verbände (Fußball)

erstellt am Fr 13.06.2014

Mehr lesen