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VfB Gartenstadt II muss nach Sportgerichtsurteil in die Kreisklasse B absteigen / Ed.-Neckarhausen II verbleibt in der A-Klasse
Archiv Kreisklasse (Fußball) | erstellt am Fr 19.06.2015
Nach einem 1:0 Sieg der Ed.-Neckarhausener im Hinspiel, gelang den Gartenstädtern im Rückspiel ein 3:0 Sieg. Somit wäre der VfB Gartenstadt II für die A-Klasse qualifiziert und die DJK/Fortuna Edingen-Neckarhausen II müsste in die Kreisklasse B absteigen. Aber weit gefehlt – es kam anders.
Den Edingen-Neckarhausenern fiel auf, dass ein VfB-Akteur aufgrund der 50- Prozentregelung (Einsätze Landesligateam VfB) nicht hätte mitspielen dürfen. Die DJK/Fortuna legte Protest ein und dem wurde jetzt vom zuständigen Sportgericht stattgegeben.
Harald Schäfer: „Wir mussten dem Einspruch der Edingen-Neckarhausener stattgeben, da ein Spieler aufgrund der 50- Prozentregelung nicht spielen durfte. Damit wird das Spiel für die DJK/Fortuna gewertet und der VfB Gartenstadt II muss in die B-Klasse runter“, so der Mannheimer Kreisvorsitzende beim Gespräch mit unserer Redaktion.
Kurios dabei: Die DJK/Fortuna Edingen-Neckarhausen wäre sportlich gesehen Tabellenletzter der Kreisklasse A Staffel I gewesen. Da sich Rot-Weiß Hockenheim als Verein auflöste, rutschte man auf den vorletzten Rang. Als ASV Feudenheim I aus der Kreisliga absteigen musste, traf es in der A-Klasse automatisch den ASV Feudenheim II. Nun waren die Ed.-Neckarhausen Drittletzter der Tabelle.
In den Relegationsspielen schied die DJK/Fortuna II gegen den VfB Gartenstadt II sportlich aus, hätte absteigen müssen. Aber durch den Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers beim VfB, blieb nun die DJK/Fortuna Edingen-Neckarhausen nach dem Sportgerichtsurteil doch in der Kreisklasse A Mannheim.
Wir sind der Meinung: Mehr „Schwein“ kann man in einer Saison nicht mehr haben.
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