Urteil zum Spielabbruch VfB Eppingen–VfR Mannheim

Urteil zum Spielabbruch VfB Eppingen–VfR Mannheim

Urteil zum Spielabbruch VfB Eppingen–VfR Mannheim

Archiv Jugend (Fußball) | erstellt am Do. 07.11.2013

Das Sportgericht kam in seinem Urteil zu der Überzeugung, dass beide Mannschaften an dem Abbruch „mitgewirkt“ haben.

Deshalb wurde die Begegnung sowohl für den VfB Eppingen als auch für den VfR Mannheim mit 0:3 Toren als verloren gewertet. Jeder Verein muss zudem eine Geldstrafe von 50 Euro für das Mitverschulden des Spielabbruchs bezahlen.

 
Quelle: Badischer Fußballverband Sim, 07.11.2013

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